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Rückforderung von Verzugszinsen
Erhebung von Verzugszinsen
Das Meldeverfahren betreffend die Verrechnungssteuer erleichtert die Dividendenzahlungen im Konzern, indem bei solchen Ausschüttungen keine Verrechnungssteuer abzuführen ist. Bis anhin galt, dass die Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gemeldet werden müssen.
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Expert Info 2/2017
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