Kurzarbeits- entschädigung - Aktuelle Info

Wenn uns die Corona-Krise etwas gelehrt hat, ist es Flexibilität an den Tag zu legen. Hier die neusten Infos dazu.

Änderungen können unerwartet schnell und rasch auftreten. So auch hier.

Aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 12. August 2020, die Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung teilweise zu verlängern, kann das vereinfachte Verfahren bei der Voranmeldung und das summarische Verfahren bei der Abrechnung noch bis Ende Dezember 2020 angewendet werden.

Obwohl das Parlament dieser Änderung noch nicht zugestimmt hat und diese Zustimmung nötig ist, hat die Praxis diesen Beschluss des Bundesrates bereits aufgenommen. So ist gemäss Absprache mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St. Gallen, sowie der Orientierung des Branchenverbandes EXPERT-SUISSE dieses Vorgehen anzuwenden.

Zu finden sind diese Formulare hier