MWST Steuersatz-erhöhung

Steuersatzänderung bei der Mehrwertsteuer.
Was gilt ab dem 01. Januar 2024?

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Angenommen wurden sowohl die Änderung des AHV-Gesetzes als auch der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Der Volksentscheid führt dazu, dass die MWST-Sätze ab 1. Januar 2024 erhöht werden.

Kundeninfo